Warum wählen?!

Guenther Grass. Foto: Florian K
Foto: Florian K

"Es ist ein Glück wählen zu dürfen.

Das ist der Besitz: eine Stimme.
Sie fällt ins Gewicht und beweist, dass ich lebe."

Günter Grass


Demokratie und Volkssouveränität

Wahlen sind die Grundvoraussetzung von Demokratie und für demokratische Systeme von zentraler Bedeutung. In Artikel 20 des deutschen Grundgesetzes werden die unveränderlichen grundlegenden Prinzipien der Bundesrepublik Deutschland festgelegt:
Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundes- und Rechtsstaat, indem alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Die Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk erfolgt maßgeblich in Wahlen (Art. 20 Abs. 2).

Vertreter des ganzen Volkes: Abgeordnete

In der Repräsentativdemokratie wählt das Volk in regelmäßigen Abständen  Repräsentanten, die in seinem Auftrag die Staatsgewalt ausüben sollen und so für einen begrenzten Zeitraum verbindlich entscheidungs- und handlungsbefugt sind.
Abgeordnete sind nach Art. 38 GG Vertreter des ganzen Volkes (nicht nur der Gruppe ihrer Wähler) und an Aufträge und Weisungen (der Wähler, der Partei oder Fraktion) nicht gebunden, sondern allein ihrem Gewissen unterworfen.

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Wahlgrundsätze

Die Wahlen zum Bundestag wie auch zum baden-württembergischen Landtag sind per Grundgesetz bzw. Landesverfassung

  • allgemein: niemand darf aufgrund von Religion, Geschlecht, Herkunft o. ä. vom Wahlrecht ausgeschlossen werden
  • unmittelbar: die Wahl muss direkt und ohne Zwischeninstanzen (wie beispielsweise in den USA) zur Bestimmung der Abgeordneten führen
  • frei: die Wähler haben Entscheidungsfreiheit; es steht ihnen auch frei, nicht zu wählen
  • gleich: jede Wählerstimme besitzt gleiches Gewicht, alle Wahlberechtigten werden gleich behandelt
  • geheim: die Wahlentscheidung wird geheim getroffen. 

Wählen als Grundrecht

Neben dem Grundrechtskatalog des Grundgesetzes ist auch das Recht auf eine allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl ein Grundrecht.
Das Wahlrecht ist Freiheits- und Gleichheitsrecht: Jeder deutsche Staatsbürger hat prinzipiell ab seinem 18. Lebensjahr das Recht auf freie und geheime Entscheidung sowie die  Gleichgewichtung seiner Stimme.
Wahlen sind darüber hinaus die wichtigste Form der politischen Partizipation  und direkten Einwirkung auf die politische Willensbildung.

Wahlen als Form demokratischer Kontrolle

Wahlen sind das wirksamste Instrument demokratischer Kontrolle durch das Volk.
Der Gewählte ist von der Wählerschaft abhängig und ihr gegenüber politisch verantwortlich. Abgeordnete und politische Amtsinhaber können, wenn dies dem Wählerwillen entspricht, abgewählt und durch andere bzw. neue Kandidaten ersetzt werden.

Wahlen als Gewaltenteilung

In regelmäßigen Abständen verwirklichen Wahlen die Chance auf politischen Personal- und Machtwechsel. Politische Ämter werden nur auf Zeit vergeben und können einem Gewählten auch wieder entzogen werden.  Aktuelle Minderheiten und Oppositionsgruppierungen haben die grundsätzliche Aussicht,  zu einem späteren Zeitpunkt von der Oppositionsbank in die Regierung zu wechseln. Keine Partei oder Gruppierung regiert auf Dauer.

Mehrheitsprinzip und friedliche Konfliktlösung
Bei Wahlen und Abstimmungen in Demokratien entscheidet die Mehrheit. Die Minderheit hat die Mehrheitsentscheidung anzuerkennen. Gleichzeitig hat sie grundsätzlich die Chance, bei den nächsten Wahlen selbst Mehrheit zu werden und dann ihrerseits Entscheidungen durchzusetzen, die respektiert werden. Das Mehrheitsprinzip ist insofern ein Weg zur Integration der vielfältigen gesellschaftlichen Interessen und zur friedlichen Austragung von Konflikten.

Wahlbeteiligung bei den Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen in Baden-Württemberg seit 1992

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 2009

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Wahlbeteiligung und Nichtwählen

Bei den Bundestagswahlen liegt die Wahlbeteiligung in Deutschland bei ca. 80 % und ist damit im internationalen Vergleich sehr hoch. In der Schweiz oder den Vereinigten Staaten ist die Wahlbeteiligung viel niedriger, dennoch sind Schweiz oder USA nicht weniger stabile demokratische Systeme. Anhand der Wahlbeteiligung Aussagen über Zufriedenheit oder Unzufriedenheit einer Gesellschaft mit Politikern, politischen Entscheidungen und Entwicklungen oder über die Zustimmung bzw. Ablehnung gegenüber dem politischen System zu treffen, ist schwierig:

  • Eine niedrige Wahlbeteiligung kann Ausdruck von Politikverdrossenheit sein, genauso aber ein Zeichen weitgehender Zufriedenheit und damit eines nur schwachen Bedürfnisses nach politischer Veränderung. Eine hohe Wahlbeteiligung dagegen kann auch Symptom einer wirtschaftlichen, politischen oder gesellschaftlichen Krisenlage sein. Ein Nichtwähler mag seine Stimme aus Desinteresse nicht abgeben oder aber sehr bewusst aus Protest, etc.

Auf die Wahlbeteiligung wirkt immer eine breite Vielzahl von Faktoren ein, deren Zusammenspiel mitunter sehr komplex und deshalb nicht einfach zu deuten ist.

Fest steht allerdings, dass sich das Wahlverhalten heute nicht unwesentlich verändert hat. Die Parteiidentifikation hat im Laufe der Jahrzehnte bedeutend nachgelassen, die Zahl der so genannten Wechselwähler dagegen steigt. Darüber hinaus hat auch die lange Zeit vorherrschende Einstellung in der Bevölkerung, Wählen zu gehen sei eine Bürgerpflicht ("Wählen gehen gehört sich"), heute abgenommen.

motive nichtwaehler
(Grafik: BpB, Wahlen in Deutschland)

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Sinkende Wahlbeteiligung ist dennoch problematisch. Wer nicht wählt, nimmt nicht nur sein Recht, über politische Personal- und Richtungsentscheidungen mitzubestimmen, nicht wahr. Er vernachlässigt auch seine Aufgabe, an der Kontrolle von Regierung und Abgeordneten mitzuwirken. Er oder sie überlässt die Entscheidung darüber, wer künftig im Staat über politische Macht und Handlungsbefugnis verfügen soll, anderen.

Die Zahl der Nichtwähler hat in den letzten Jahren zugenommen. Auch bei den baden-württembergischen Landtagswahlen sank die Wahlbeteiligung im Jahr 2006 gegenüber der Wahl 2001 um 9,2 Prozentpunkte auf 53,4 %.
Besonders bedenklich ist der hohe Anteil junger Wahlberechtigter (18-35jährige) in der Gruppe der Nichtwähler.

alter waehler
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg

Nichtwähler sollten bedenken, dass von ihrer Wahlenthaltung unter Umständen Parteien und Gruppierungen profitieren, die sie nie unterstützen wollten. Wahlenthaltung kann ganz wesentlich zum Wahlausgang beitragen. Vor allem in diesem Zusammenhang zeigt sich, dass das oft angeführte Argument, die eigene Stimme könne ja doch nichts bewirken, objektiv nicht haltbar ist.

(Quelle: LpB, Taschenbuch Baden-Württemberg)

Wählen als Pflicht?

Ohne Wahlen ist Demokratie nicht denkbar. In den Wahlen kommt der Wille eines Volkes zum Ausdruck. Staatliche Machtausübung, Entscheidungsfindung und Kursvorgabe legitimieren sich in Demokratien durch Wahlen. Insofern kann von einer moralischen Pflicht zur Wahl gesprochen werden, auch wenn es in Deutschland keine gesetzliche Wahlpflicht gibt. Eine funktionierende Demokratie braucht Wahlen und WählerInnen.

(Nach: BpB, Die deutsche Demokratie)

Landesverfassung Baden-Württemberg, Artikel 26, Abs.3:

"Die Ausübung des Wahl- und Stimmrechts ist Bürgerpflicht."

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Weiterführende Links:

BpB: Nichtwählen - eine neue Option? (aus: Aus Politik und Zeitgeschichte, 21/2002)

Nicht- und Protestwähler (Andreas Hahn: Die Modelle der Wahlforschung)

Landesjugendring Baden-Württemberg e.V. - Bauplan Zukunft: Landtagswahl 2006 

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