Foto: Landtag von Baden-Württemberg

Der Landtagspräsident und das Landtagspräsidium

Die für die Öffentlichkeit wichtigste Aufgabe des Präsidenten ist es, die Landtagssitzungen zu leiten. Hier steht dem Präsidenten die Ordnungsgewalt zu – Symbol hierfür ist die Glocke.

Dem Präsidium des Landtags gehören 18 Mitglieder an. Es sind dies zunächst der Präsident und seine beiden Stellvertreter. Hinzu kommen die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen und einige Vorstandsmitglieder der Fraktionen. Darüber hinaus ist die Landesregierung durch einen Minister vertreten. Das Präsidium ist das politische Führungsgremium des Parlaments. Es plant und koordiniert die gesamte Arbeit des Landtags. Hier werden die Weichen für die Tätigkeit des Parlaments gestellt.

Zu den Aufgaben des Präsidiums zählen der Terminplan des Parlaments, die Vorbereitung der Plenarsitzungen, das Festlegen der Tagesordnung mit dem Schwerpunkt der Sitzung, der Reihenfolge der Themen sowie der Redezeiten. Alle grundsätzlichen Fragen in den Beziehungen des Parlaments zur Landesregierung werden im Präsidium erörtert. Bisweilen muss das Präsidium als Schlichtungsinstanz bei Kontroversen innerhalb des Landtags tätig werden und Auseinandersetzungen über die Auslegung der Geschäftsordnung klären. 

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