Kinderbetreuung

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Die Kinderbetreuung ist in den letzten Jahren zu einem wichtigen Thema in Politik und Gesellschaft geworden. In Zukunft werden der demografische Wandel und der Mangel an qualifizierten Fachkräften Baden-Württemberg und ganz Deutschland große Probleme bereiten. Der Ausbau der Kinderbetreuung soll beim Lösen dieser Probleme hilfreich sein. Zum einen, indem er gut ausgebildeten Müttern und Vätern den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert. Zum anderen, weil eine bessere Kinderbetreuung Paaren die Realisierung ihrer Kinderwünsche ermöglicht, wodurch die Geburtenrate wieder erhöht werden soll. Eltern fordern auch die Wahlfreiheit, d.h., sie wollen selber entscheiden, wo und wie ihre Kinder betreut werden.

Politische Maßnahmen:

Lange Zeit war die Kindertagesbetreuung in Deutschland auf Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren beschränkt und fand zumeist nur vormittags statt. Seit dem 1. Januar 1996 besteht ein Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung für Kinder ab drei Jahren. Doch die Politik hat inzwischen erkannt, dass solche Maßnahmen für die heutige Gesellschaft nicht ausreichend sind. Um auch die Betreuung der unter Dreijährigen zu verbessern, vereinbarten Bund, Länder und Kommunen auf dem Krippengipfel 2007 als Ziel, für 35 Prozent der unter Dreijährigen bis zum Jahr 2013 einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Die Betreuungsquote dient als Orientierungswert für den Stand der Kinderbetreuung. Sie ergibt sich aus der Zahl der Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege betreut werden, im Bezug auf die Gesamtzahl der Kinder in der Bevölkerung. Von den Betreuungsangeboten für die unter Dreijährigen sollen 30 Prozent durch die Kindertagespflege abgedeckt werden, also durch Tagesmütter bzw. Tagesväter. Die Kinderbetreuung soll zukünftig also aus zwei Bausteinen bestehen: den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Für Baden-Württemberg wurde als Zielmarke eine Betreuungsquote der unter Dreijährigen von 34 Prozent festgesetzt.

Der Bundestag beschloss 2008 mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) die gesetzliche Grundlage für den umfassenden Ausbau der Kleinkinderbetreuung. Das Gesetz sieht ab dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kinderbetreuungsstelle für alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres vor. Um den Eltern eine Wahlfreiheit zu ermöglichen, soll es ferner ein Betreuungsgeld geben. Eltern von Unter-Dreijährigen, die ihre Kinder nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, sollen ab 2013 monatlich 150 Euro, gegebenenfalls als Gutschein, erhalten.
 
Die festgeschriebenen Ziele bedeuten für die Kommunen, die für die Kinderbetreuung zuständig sind, eine große finanzielle Herausforderung. In Baden-Württemberg gab es 2007 nur für 11,5 Prozent der Kleinkinder einen Krippenplatz. Um die angestrebten 34 Prozent zu erreichen, verfolgen viele Kreise und Kommunen Strategien, die eine Kombination verschiedener Maßnahmen vorsehen. Dazu gehören die Öffnung von Kindergärten für Zweijährige, die Umwandlung von Kindergartengruppen in Krippengruppen, die Einrichtung von neuen Krippen und der massive Ausbau der Kindertagespflege.  

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Betreuung der unter 3-Jährigen in Baden-Württemberg

Kinderbetreuung 2006-2009
Quelle: Kinderland BW 2010, Trends und Fakten, Staatsministerium

Finanzierung

Damit die Kommunen den notwenigen massiven Ausbau der Kindertagesbetreuung überhaupt schultern können, erhalten sie von Land und Bund finanzielle Unterstützung. Der Bund stellt im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ Baden-Württemberg für den bedarfsgerechten Ausbau insgesamt 296,8 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund ab 2009 an den zusätzlich entstehenden Betriebskosten. Ab 2014 beteiligt sich auch das Land Baden-Württemberg und übernimmt dann ein Drittel der Brutto-Betriebskosten abzüglich der Elternbeiträge, Trägeranteile und der Bundesbeteiligung. Im Zeitraum von 2009 bis 2014 werden die Landes- und Bundesmittel somit von insgesamt 73 Mio. Euro auf 275 Mio. Euro jährlich anwachsen. 

Kinderbetreuung in Baden-Württemberg

 

Die Betreuungssituation der Drei- bis unter Sechsjährigen ist in Baden-Württemberg gut. Die Betreuungsquote dieser Altersgruppe lag im März 2009 bei 95 Prozent und damit geringfügig höher als in den Vorjahren. In ganz Deutschland lag die Betreuungsquote bei 91,5 Prozent, im früheren Bundesgebiet bei 90,8 Prozent und in den neuen Ländern bei 95 Prozent. Außerdem ist die Betreuungssituation dieser Altersgruppe in Baden-Württemberg bei sehr ausgewogen. In allen Kreisen ist die Betreuungsquote ähnlich hoch. 2009 war sie in Sigmaringen mit 91,3      Prozent am niedrigsten  und in Heidelberg    mit 98,4 Prozent am höchsten.

Bei Kindern unter drei Jahren ist die Situation eine andere. Zwar ist der Anteil der betreuten Kinder dieser Altersgruppe in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen und erreichte 2009 einen Wert von 15,8 Prozent. Doch das Ziel der Landesregierung von 34 Prozent ist damit noch lange nicht erreicht. Der Bundesdurchschnitt liegt bis jetzt    bei 20,2 Prozent. Erreicht wurde dieser Wert durch die Betreuungsquote der neuen Bundesländer (45,9 Prozent). Im früheren Bundesgebiet liegt die Betreuungsquote bei nur 12,4 Prozent. Die historisch begründeten Unterschiede der Betreuungssituation von Kleinkindern innerhalb Deutschlands wurden also noch nicht behoben.

Auch innerhalb Baden-Württembergs zeigen sich bei den Betreuungsquoten der unter Dreijährigen in den einzelnen Stadt- und Landkreisen deutliche Unterschiede. Bei den Landkreisen reichte die Bandbreite der Betreuungsquote von 8,6 Prozent (Landkreis Waldshut) bis 22,9 Prozent (Landkreis Tübingen). Erwartungsgemäß liegt sie in den Stadtkreisen tendenziell höher. Besonders zu erwähnen ist der Stadtkreis Heidelberg, der als einziger Kreis in Baden-Württemberg und darüber hinaus im gesamten westlichen Bundesgebiet mit 35,8 Prozent die eingangs erwähnte politische Zielvorgabe von 34 Prozent  schon jetzt erfüllt. Der Stadtkreis Pforzheim hat dagegen mit 10,4 Prozent den schlechtesten Wert im Land. Baden-Württemberg hat also beim Ausbau der Kleinkindbetreuung noch einiges zu leisten und zwar sowohl bei den Kindertagseinrichtungen als auch bei der Kindertagespflege.

Betreuungsquoten der Kinder unter 3 Jahren in den Kreisen

Kinderbetreuung nach Kreisen
Quelle: Kindertagesbetreuung regional 2009, Statistische Ämter des Bundes und der Länder

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Entwicklungen in den Kindertageseinrichtungen

Die Zahl der Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg hat sich seit 2006 stetig um 4,5 % auf 8.004 erhöht. Im März 2009 standen in den Einrichtungen insgesamt rund 436.000 genehmigte Plätze zur Verfügung. Da die vorhandenen Betreuungsmöglichkeiten nicht immer altersspezifisch, zeitlich und räumlich dem tatsächlichen Bedarf entsprechen, liegt die Zahl der betreuten Kinder allerdings immer unter der Zahl der genehmigten Plätze. So kommt es, dass 2009 in Baden-Württemberg rund 382.000 Kinder in Tageseinrichtungen betreut wurden. Allerdings waren nur 10 % der Kinder unter drei Jahre alt. Schon bei diesem Wert handelt es sich um eine Steigerung von 77 % im Vergleich zum Jahr 2006. Bis 2013 müssen in Baden-Württemberg also deutlich mehr Plätze für die Unter-Dreijährigen in Kindertagseinrichtungen geschaffen werden.

 

Kinder in Tageseinrichtigen
Quelle: Statistisches Landesamt BW, Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 6/2010

Betreuungszeiten
Bei den Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen hat sich in den letzten Jahren einiges getan. Immer mehr Einrichtungen reagieren auf die sich ändernden Bedürfnisse der Eltern. So nehmen die sogenannten Regelplätze, die vormittags und nachmittags geöffnet, aber über Mittag geschlossen sind, immer mehr ab. Dagegen werden schon für fast die Hälfte der Kinder Betreuungsangebote mit verlängerten Öffnungszeiten zwischen 5 und 7 Stunden in Anspruch genommen. Auch der Anteil der ganztags betreuten Kinder hat sich seit 2006 von 8 % auf 13 % im Jahr 2009 merklich erhöht.

Betreuungszeiten
Quelle: Statistisches Landesamt BW, Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 6/2010

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Entwicklungen in der Kindertagespflege

Für den Ausbau der Kinderbetreuung spielt die öffentlich geförderte Kindertagespflege eine wichtige Rolle. 2010 wurden in Baden-Württemberg 15.600 Kinder von Tagesmüttern oder –vätern betreut. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das eine Erhöhung um 2 Prozent. Von den betreuten Kindern waren 46 Prozent jünger als 3 Jahre. Das ergibt eine Betreuungsquote von 2,6 Prozent aller Kinder dieser Altersgruppe. Bei den 3-6-Jährigen wurden 2009 nur 0,4 Prozent in einer Kindertagespflege betreut. Die Betreuung von Kleinkindern bildet also den Schwerpunkt der Kindertagespflege. Betreut wurden die Kinder von insgesamt 6.416 Tagesmütter bzw. Tagesväter. Durchschnittlich betreute eine Pflegeperson 2,4 Kinder.

Qualifizierung in der Kindertagespflege:
Die Anforderungen an die Qualität der Kindertagespflege und die Qualifikation der Tagespflegepersonen haben durch Gleichstellung der Kindertagespflege mit dem institutionellen Betreuungsangebot im Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) zugenommen. Es gibt aber immer noch keine bundeseinheitlichen Mindeststandards für die Grundqualifizierung. In Baden-Württemberg hatten 2010 aber schon fast alle Tagespflegepersonen (93 Prozent) einen Qualifizierungskurs für Kindertagespflege erfolgreich absolviert. Knapp ein Drittel der Tagespflegepersonen wies einen fachpädagogischen Berufsausbildungsabschluss auf, die meisten davon als Erzieher/-in. 

Ministerium für Arbeit Und Soziales Baden-Württemberg (PDF): Qualifizierungskonzept für Kindertagespflegepersonen in Baden-Württemberg (2007)

Quelle: Kinderland BW 2010, Trends und Fakten, Staatsministerium

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Betrieblich unterstütze Kinderbetreuung:

Eine wichtige Ergänzung der öffentlichen Kinderbetreuung sind betriebliche Betreuungsangebote. Sie erleichtern erwerbstätigen Eltern erheblich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Um Betriebe zu motivieren sich in der Kinderbetreuung zu engagieren, gibt es das bundesweite Förderprogramm "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung". Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigen sollen darin unterstützt werden, neue Betreuungsplätze für die Kinder ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen. In Baden-Württemberg gibt es seit 15. Mai 2008 eine Servicestelle für betrieblich unterstützte Kinderbetreuung, die beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) angesiedelt ist. Die Servicestelle soll Unternehmen über Möglichkeiten der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung informieren und sie bei der Einrichtung eigener Betriebskindertagesstätten beraten.

Link:
Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung

 

Sorgen der Kommunen

Im Juli 2010 äußerten die Spitzenverbände von Städten, Kreisen und Gemeinden ihre Sorge, dass nicht sicher sei, ob die nötigen Voraussetzungen für den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz bis 2013 geschaffen werden können. Die westdeutschen Bundesländer müssten ihre Betreuungsmöglichkeiten bis 2013 verdoppeln, um die Versorgungslücke zu schießen. Und selbst wenn so angepeilte Betreuungsquote von 35 Prozent erreicht würde, bestehe die Gefahr, dass der tatsächliche Bedarf weit höher liegen könnte. Die Kommunen, die rechtlich zu belangen wären, fürchten in diesem Fall eine Klagewelle.

Link: Deutscher Städtetag zum Ausbaubericht der Bundesregierung 

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Positionen der Parteien

Die CDU verweist beim Thema Kinderbetreuung auf das Konzept der Landesregierung "Kinderfreundliches Baden-Württemberg“, welches unter anderem zu zusätzlicher Förderung von Kinderkrippen und Tagespflege durch das Land geführt habe. Außerdem unterstütze das Land die Kommunen bei ihrer Aufgabe der Kinderbetreuung, durch die Landesinitiative "Schritt für Schritt ins Kinderland". Mithilfe dieser Maßnahmen werde Baden-Württemberg den geplanten Ausbau der Kinderbetreuung bis 2013 schaffen. Darüber hinaus will die CDU die Qualität der Kinderbetreuung verbessern und den Bildungsauftrag der Kindergärten ausgestalten. Trotz des Ausbaus der Betreuungsplätze will die CDU die Wahlfreiheit   der Eltern bei der Betreuung ihres Kindes erhalten. Deshalb befürwortet sie das von der Bundesregierung geplante Betreuungsgeld. Für Kinder ab 5 Jahren soll allerdings vor dem Eintritt in die Grundschule ein kostenfreies, verpflichtendes Kindergartenjahr eingeführt werden. Dieses soll die Kinder spielerisch auf die Grundschule vorbereiten und der Sprachförderung dienen. 

Die SPD
bezweifelt, dass die von der Landesregierung vorgesehene durchschnittliche Versorgungsquote von 34 Prozent ausreichen wird, um den Bedarf 2013 zu decken. Deshalb haben die Sozialdemokraten einen Aktionsplan entwickelt, um den Rechtsanspruch wirklich umzusetzen. Im Mittelpunkt steht dabei eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung, weshalb sie Investitionen in die Aus- und Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher und in Programme für exzellente frühkindliche Bildung planen. Außerdem wollen sie mehr Ganztagsangebote schaffen ohne hohe Kosten für die Eltern. Gerade bei der Ganztagsbetreuung habe Baden-Württemberg großen Nachholbedarf. Die SPD verweist auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes, nach denen im Jahr 2009 in Baden-Württemberg nur 12,7 Prozent der Kinder in einer Ganztagesbetreuung gewesen waren, während der bundesweite Durchschnitt 30,4 Prozent betrug. Um diese Pläne verwirklichen zu können, planen die Sozialdemokraten den Landeszuschuss für Krippen von 10 auf 30 Prozent zu erhöhen. In Zukunft möchten die Sozialdemokraten eine komplett gebührenfreie Kinderbetreuung.   

Auch die Grünen fordern, dass der bis 2013 geplante Ausbau der Kinderbetreuung schneller und besser bewerkstelligt werden müsse, weil der Bedarf schneller wachse. Darum müsse die finanzielle Unterstützung des Landes erhöht werden. Neben dem quantitativen Ausbau der Kindertageseinrichtung müsse es außerdem auch zu einer Verbesserung der pädagogischen Qualität der Angebote kommen, z.B. indem ein ganzheitliches Sprachförderkonzept in den Alltag der Kindertageseinrichtungen integriert werde. Ferner weisen die Grünen daraufhin, dass es in den nächsten Jahren nicht mehr ausreichend Fachpersonal geben wird. Deshalb fordern sie, den Beruf für Männer attraktiver zu machen und entsprechende Studiengänge auch an Hochschulen einzurichten. Das geplante Betreuungsgeld auf Bundesebene lehnen die Grünen ab, da es oftmals gerade für Kinder aus sozial schwierigen Verhältnissen eher einen Negativ-Anreiz für den Besuch einer Einrichtung darstellen werde. Es sei vernünftiger dieses Geld in den Ausbau der Kleinkindbetreuung zu stecken. 

 Auch die FDP will das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen nachhaltig verbessern und ausbauen. Die Betreuungseinrichtungen sollen zu Bildungseinrichtungen werden. Deshalb soll der Orientierungsplan flächendeckend umgesetzt werden und die vorgezogene Einschulungsuntersuchung mit der Sprachstandserhebung zu einer individuellen Entwicklungs- und Bildungswegberatung weiterentwickelt werden. Ein Kindergartenpflichtjahr wollen die Liberalen nicht. Stattdessen soll ein Gutscheinmodell eingeführt werden, das es den Eltern erlaubt die frühkindliche Bildung und Betreuung selbst zu gestalten. Bis 2013 soll für 34 % der Kinder im Alter von unter drei Jahren ein Kinderbetreuungsplatz zur Verfügung stehen. Bei größerem Bedarf wollen die Liberalen für mehr Plätze sorgen, wobei sich das Land an den Mehrkosten beteiligen soll.
 

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