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Alle Wahlbewerber bei der Landtagswahl?
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Gibt es eine Liste im Internet, wo alle Wahlbewerber drauf stehen, aller Parteien?
Die Liste gibt es beim Innenministerium bei der Landeswahlleiterin.
Wahlvorschläge für die Landtagswahl in Baden-Württemberg am 27. März 2011
Kategorie: Kandidatur und Aufstellung -
Kandidatur in zwei Landkreisen?
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Ist es möglich in zwei verschiedenen Wahlkreisen für den baden-württemgischen Landtag zu kanditieren? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage ist dies möglich?
Ja, es ist möglich in 2 Wahlkreisen für den Landtag zu kandidieren. Grundlage ist das Landtagswahlgesetz.
§ 25
Inhalt der Wahlvorschläge
(1) Bewerber und Ersatzbewerber einer Partei können höchstens in zwei Wahlkreisen vorgeschlagen werden. Niemand darf in einem Wahlkreis in verschiedenen Wahlvorschlägen vorgeschlagen werden.
Kategorie: Kandidatur und Aufstellung -
Wie funktioniert die Regelung, dass ein Kandidat in zwei Wahkreisen antreten kann?
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Stimmt es, dass ein Kandidat in bis zu zwei Wahlkreisen antreten kann?
Wenn er dann in beiden gewählt wäre, welche Möglichkeiten hätte er?
Wäre er dann für den Wahlkreis mit dem besseren Ergebnis gewählt und sein Zweitkandidat im anderen Wahlkreis?
Welche Funktion hat der Zweitkandidat noch, außer im Todesfall nachzurücken?
Können Sie mir bitte auch sagen, wo ich die Regelung dazu finde?Das Landtagswahlgesetz regelt, dass Bewerber in maximal 2 Wahlkreisen zur Landtagswahl antreten können.
Bewerber, die in zwei Wahlkreisen aufgestellt sind (§ 25 Abs. 1 Satz 1) und in jedem der beiden Wahlkreise einen Sitz erlangt haben, gelten in dem Wahlkreis als gewählt, in dem sie den Sitz mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlkreises (§ 2 Abs. 3 Satz 1) erlangt haben. Trifft dies in beiden Wahlkreisen zu, so gelten sie in dem Wahlkreis als gewählt, in dem sie die höhere Stimmenzahl erreicht haben; trifft dies in keinem von beiden Wahlkreisen zu, so gelten sie in dem Wahlkreis als gewählt, in dem sie den höheren prozentualen Stimmenanteil an den Stimmenzahlen aller Bewerber erreicht haben.
Der Zweitkandidat rückt auch noch in weiteren Fällen nach:
§ 47
Mandatsnachfolge
(1) Lehnt ein gewählter Bewerber die Annahme der Wahl ab, stirbt er vor der Annahme der Wahl, verliert er vor der Annahme der Wahl die Wählbarkeit oder scheidet ein Abgeordneter aus dem Landtag aus, so tritt der Ersatzbewerber (§ 1 Abs. 2 Satz 1) an seine Stelle. Ist kein Ersatzbewerber vorhanden, so finden die Vorschriften des § 2 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass gewählte Bewerber, die zugleich in einem zweiten Wahlkreis als Bewerber oder Ersatzbewerber aufgestellt waren, für die Mandatsnachfolge ausscheiden. Hinsichtlich der Parteizugehörigkeit des Bewerbers oder Abgeordneten ist entscheidend, für welche Partei er bei der Wahl aufgetreten ist.
(2) Ein Abgeordneter scheidet aus dem Landtag aus
1. durch Tod,
2. durch Mandatsverzicht (Artikel 41 Abs. 2 der Landesverfassung),
3. durch Verlust der Wählbarkeit (Artikel 41 Abs. 3 der Landesverfassung),
4. durch Ungültigerklärung der Wahl oder der Sitzzuteilung im Wahlprüfungsverfahren (§ 54) oder
5. durch Aberkennung des Mandats (Artikel 42 der Landesverfassung).
Mehr erfahren sie im Landtagswahlgesetz.Kategorie: Kandidatur und Aufstellung -
Partei gründen und kandidieren?
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Wie kann man eine Partei gründen und sie auch zur Wahl aufstellen lassen? ( Anzahl der Mitglieder, Unterschriften etc.)
Nach Artikel 21 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes ist die Gründung von Parteien frei. Die im Zusammenhang mit der Gründung und Anmeldung einer Partei aufkommenden Fragen sind im Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz, PartG) geregelt. Nach § 2 Abs. 1 PartG sind Parteien Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Parteien sind frei gebildete Personenvereinigungen, die sich auf der Basis des privaten Rechts nach den vereinsrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches gründen (nichtrechtsfähiger Verein). Die Gründung einer Partei als rechtsfähiger Verein verlangt zusätzlich noch eine Eintragung in das Vereinsregister.
Eine Teilnahme an der Landtagswahl ist jedoch nicht mehr möglich. Die Wahlvorschläge waren für die Landtagswahl 2011 bis spätestens 27. Januar 2011, 18 Uhr, beim zuständigen Kreiswahlleiter schriftlich einzureichen. Parteien konnten in jedem Wahlkreis einen Bewerber und einen Ersatzbewerber vorschlagen. Jeder Parteibewerber durfte jedoch höchstens in zwei Wahlkreisen vorgeschlagen werden. Die Wahlvorschläge von Parteien, die nicht im Landtag vertreten waren, sowie für einen Einzelbewerber mussten von mindestens 150 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises unterzeichnet sein.
Sie finden alle wesentlichen Angaben zur Parteiengründung auf den Webseiten des Bundeswahlleiters
Hinweise zur Einreichung von Wahlvorschlägen finden Sie hier:
Bekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am 27. März 2011Kategorie: Kandidatur und Aufstellung -
Informationen zu den kleineren Parteien und Einzelbewerbern?
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Wo kann man sich über die kleineren Parteien sowie über die Einzelbewerber, die zur Landtagswahl antretenden, und ihre politischen Ziele informieren?
Auf unserem Landtagswahlportal können sie fündig werden. Auf der Seite Parteinen finden Sie alle Parteien und soweit vorhanden auch die Programme. Gerade bei den Einzelbewerbern kann ich Sie allerdings nur auf die Bewerber selbst verweisen, da uns keine programmatische Aussagen von Ihnen vorliegen. Sie finden alle Bewerber in der Liste der Landeswahlleiterin: Wahlvorschläge für die Landtagswahl in Baden-Württemberg am 27. März 2011
Kategorie: Kandidatur und Aufstellung -
Wann werden die Kandidaten bekannt gegeben?
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Wann stehen eigentlich die Kandidaten für die Wahl fest und gibt es eine Liste, die man schon vor der Wahl einsehen kann?
Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge ist in diesem Jahr der 27. Januar. Die Gesetzmäßigkeit der Wahlvorschläge wird von den Kreiswahlausschüssen geprüft. Der Kreiswahlausschuss entscheidet am 54. Tag vor der Wahl über die Zulassung der Wahlvorschläge.
Der Kreiswahlleiter macht die zugelassenen Wahlvorschläge wie die amtlichen Veröffentlichungen der Stadt- oder Landkreise im Wahlkreis spätestens am 34. Tag vor der Wahl bekannt.
Oft wird über die Aufstellung der Wahlvorschläge, die dieser Tage überall stattfindet oder bereits stattgefunden hat, auch in der örtlichen Presse berichtet.Kategorie: Kandidatur und Aufstellung -
Wie kann ich herausfinden, wer kandidiert?
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Wie kann ich herausfinden, wer kandidiert? Gibt es Listen im Internet hierzu?
Die Kandidaten in den einzelnen Wahlkreisen werden derzeit in den Amtsblättern und auch über das Internet bekannt gemacht. Auch in der lokalen Presse müssten Sie Informationen dazu finden.
Auf den Internetseiten der Parteien finden Sie die Kandidatenlisten.
www.landtagswahl-bw.de/kandidaten_parteien.html
Kategorie: Kandidatur und Aufstellung -
Wie kommt die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel zustande?
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Die Reihenfolge der Wahlvorschläge in den Bekanntmachungen der Kreiswahlleiter richtet sich bei den im Landtag vertretenen Parteien nach der Stimmenzahl dieser Parteien bei der letzten Landtagswahl, also CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen, FDP/DVP.
Im Anschluss hieran sind sonstige Parteien in der alphabetischen Reihenfolge ihrer ausgeschriebenen Parteinamen aufzuführen. Sodann folgen die übrigen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Kreiswahlleiter. Die
Wahlvorschläge sind in der angegebenen Reihenfolge fortlaufend zu nummerieren. Hat in einem Wahlkreis eine in anderen Wahlkreisen vertretene Partei keinen Wahlvorschlag eingereicht oder ist ihr Wahlvorschlag zurückgewiesen worden, so fällt die Nummer dieser Partei aus.
Kategorie: Kandidatur und Aufstellung -
Kann eine Einzelperson kandidieren?
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Ich habe die Absicht, mich bei der Wahl 2011 in den Landtag wählen zu lassen. Kann ich auch als Einzelperson kandidieren oder muss meine Kandidatur über eine Organisation eingebracht werden?
Ja, Sie können auch als Einzelbewerber kandidieren.
Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen, die in 70 Wahlkreisen nach Wahlvorschlägen von Parteien oder von Wahlberechtigten für Einzelbewerber gewählt werden.
Parteien können in jedem Wahlkreis einen Bewerber und einen Ersatzbewerber vorschlagen. Ein Einzelbewerber kann nur in einem Wahlkreis vorgeschlagen werden.Wahlvorschläge für Einzelbewerber müssen von mindestens 150 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein. Die Unterschriften müssen jeweils persönlich und handschriftlich geleistet werden. Die Wahlberechtigung der Unterzeichner ist bei Einreichung des Wahlvorschlags, spätestens bis zum Ablauf der Einreichungsfrist, nachzuweisen.
Kategorie: Kandidatur und Aufstellung -
Wählbarkeit mit 18?
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Darf auch ein Kandidat zur Wahl aufgestellt werden, der erst wenige Wochen vor der Wahl 18 Jahre alt wird?
Als Bürger des Landes (18. Lebensjahr vollendet, mindestens 3 Monate im Ort ansässig) darf der Betreffende das aktive Wahlrecht ausüben – und dementsprechend auch das passive.Kategorie: Kandidatur und Aufstellung -
Landeslisten der Parteien bei der Landtagswahl?
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Ich suche die Landeslisten der zur Wahl angetretenen Parteien. Wo kann ich sie finden?
Bei der Landtagswahl bestehen keine Landeslisten. Die Bürger haben nur eine Stimme und wählen damit in ihrem Wahlkreis einen der von den Parteien nominierten Kandidaten. Landeslisten – wie bei den Bundestagswahlen – gibt es nicht.
Die eine Stimme des Wählers wird nämlich zweimal gewertet:
Einerseits bestimmt der Wähler mit seiner Stimme darüber, wer als Abgeordneter oder Abgeordnete in den Landtag einziehen soll, indem er seine Stimme einem Kandidaten seiner Partei in seinem Wahlkreis gibt.
Andererseits werden die Wählerstimmen landesweit hochgerechnet und so die prozentualen Gesamtstimmenanteile aller Parteien bestimmt. Daraus wird dann die grundsätzliche Sitzverteilung im Landtag ermittelt.
Stimmen für Wahlkreisbewerber, die ihren Wahlkreis nicht gewinnen können, sind deshalb nicht automatisch verloren, sondern zählen in jedem Fall für die Partei des Bewerbers. Sie bestimmen die Zahl der Sitze, die dieser Partei im neuen Landtag zustehen. Deshalb fallen auch Stimmen für kleine Parteien ins Gewicht. Das Wahlsystem ist somit eine Verbindung von Verhältniswahl und Persönlichkeitswahl: Das Sitzverhältnis der Parteien im Landtag richtet sich nach dem Stimmenverhältnis der Parteien im Land (Verhältniswahl). Die Zuteilung dieser Mandate an die einzelnen Bewerber richtet sich nach den Stimmen, die diese in ihrem jeweiligen Wahlkreis erzielt haben (Persönlichkeitswahl). Es gibt nur Wahlkreisbewerber. Jeder Kandidat und jede Kandidatin muss sich also in einem der 2009 reformierten 70 Wahlkreise des Landes zur Wahl stellen.
Kategorie: Kandidatur und Aufstellung
Ministerpräsident Winfried Kretschmann

Seit dem 12. Mai 2011 ist Winfried Kretschmann der neue Ministerpräsident von Baden-Württemberg.
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Landtagswahl Baden-Württemberg 2011
Eine Wahl-Broschüre in leichter Sprache (in Kooperation mit der Lebenshilfe BW)
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