Foto: Europäische Zentralbank

Diäten

Abgeordnete des baden-württembergischen Landtags erhalten monatlich eine sogenannte Entschädigung, die aber als Entgelt für die Ausübung des Mandats bezahlt wird, das laut Bundesverfassungsgericht als berufliche Tätigkeit einzustufen ist. Zurzeit bekommt ein Abgeordneter monatlich 5.047 Euro. Dieser Betrag muss versteuert werden. Ein 13. Monatsgehalt wird nicht gezahlt.

Daneben erhalten die Abgeordneten Aufwandsentschädigungen, die Geld- und Sachleistungen umfassen. Die Diäten der Abgeordneten des Landtags wurden zum 1. Juli 2010 aufgrund rückläufiger Bruttoverdienste in Baden-Württemberg um 1,53 Prozent gekürzt. Grundlage dafür ist das 2005 vom Parlament eingeführte Bemessungsverfahren, wonach die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung an die allgemeine Kostenentwicklung gekoppelt ist.

Bis 2011 erhalten Abgeordneten des Landtags außerdem pro Monat eine allgemeine Kostenpauschale von 992 Euro, für allgemeine Unkosten wie z.B. ihr Wahlkreisbüro, und eine Tagegeldpauschale von 433 Euro, als Ausgleich für Verpflegungs- und Unterbringungskosten in Stuttgart und bei parlamentarisch bedingten Reisen. Daneben gibt es noch die Reisekostenpauschale. Deren Höhe hängt von der Entfernung des Wohnsitzes des Abgeordneten vom Landtag ab. Die Spanne reicht von 335 bis 840 Euro pro Monat.

Nach dem Ausscheiden aus dem Landtag steht dem Abgeordneten Übergangsgeld zu. Die Dauer der Zahlung hängt davon ab, wie lange er im Parlament war. Anspruch auf Altersentschädigung hat - im Regelfall - ein ehemaliger Abgeordneter, wenn er 60 Jahre alt ist und dem Landtag acht Jahre angehört hat. Die Pensionen können bisher maximal 70 Prozent der letzten Bezüge betragen.

Neuregelung 15. Landtag

Ab 1. Mai 2011 gibt es allerdings eine Neuregelung der Abgeordnetenbezüge. Da das baden-württembergische Parlament zu einem Vollzeitparlament umgewandelt wird, werden die Grunddiäten auf 6.247 Euro pro Monat erhöht. Die Summe muss weiterhin versteuert werden, ein 13. Monatsgehalt wird nicht gezahlt.

Im Gegenzug zu dieser Erhöhung müssen die Abgeordneten für das Alter selbst vorsorgen. Die Pensionen, die bisher maximal 70 Prozent der letzten Bezüge betrugen, entfallen. Die Abgeordneten erhalten stattdessen als monatlichen Zuschuss für den Aufbau einer Altersversorgung 1.500 Euro, die steuerpflichtig sind. Den Betrag erhalten sie allerdings nur auf Nachweis, dass der Zuschuss eben für die Altersversorgung verwendet wird. Indes bleiben Abgeordnete, die 2001 und früher in den Landtag gewählt wurden, im alten Pensionssystem, da ihre Ansprüche gesetzlich gesichert sind. Die im Jahr 2006 in den Landtag gewählten Parlamentarier erhalten für die Jahre 2006 bis 2011 eine einmalige steuerpflichtige Pauschale von 90.000 Euro, welche zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge verwendet werden muss.

Auf Dauer gibt es für die Führungskräfte des Landtags eine Sonderregelung: Der Parlamentspräsident und die vier Fraktionschefs erhalten für ihre Rentenkasse monatlich 3500 Euro. Damit sind sie nicht nur dem Gehalt nach, sondern auch bei der Altersversorgung den Ministern gleichgestellt.

Bei der Schlussabstimmung zur Neuregelung der Diäten, dem letzten Schritt der Parlamentsreform, stimmten von den 139 Landtagsabgeordneten nur die 17 Abgeordneten der Grünen-Fraktion gegen die Erhöhung. Ein CDU-Abgeordneter, der sich mit seinem Votum aber gegen die gesamte Reform zum Vollzeitparlament aussprechen wollte, stimmte dagegen. 

Zukünftig werden Tagegeld- und die allgemeine Kostenpauschale zusammengelegt (1.349 Euro). Ebenso sind die Fahrtkosten der Abgeordneten in Zukunft einzeln nachzuweisen. Der Landtag erhofft durch die Veränderungen eine größere Transparenz, weil Diäten veröffentlichungspflichtig sind. 

Nach oben


 

Schwerpunktthema 2011

 
 
 
 
 
 

Ministerpräsident Winfried Kretschmann

 
Ministerpräsident Winfried Kretschmann

Seit dem 12. Mai 2011 ist Winfried Kretschmann der neue Ministerpräsident von Baden-Württemberg.
mehr

 
 
 
 
 

Wahl-O-Mat

 
Wahl-O-Mat

Wahl-O-Mat zur Landtagswahl.
www.wahl-o-mat.de/bw

 
 
 
 
 

P&U aktuell 16

 
P&U aktuell 16

Landtagswahl 2011
in Baden-Württemberg
Materialien für den Unterricht
mehr

 
 
 
 
 

Hotline zur Landtagswahl

 
Hotline zur Landtagswahl

Sie fragen - wir antworten
mehr

 
 
 
 
 

Info zur Landtagswahl

 
Info zur Landtagswahl

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick.
bestellen
Download

 
 
 
 
 

Einfach wählen gehen!

 
Einfach wählen gehen!

Landtagswahl Baden-Württemberg 2011
Eine Wahl-Broschüre in leichter Sprache (in Kooperation mit der Lebenshilfe BW)
bestellen
Download der Broschüre (PDF 1,3 MB)

 
 
 
 
 

PDF-Animation

 
PDF-Animation

Wahlrecht und Wahlsystem
Download (8,4 MB)

 
 
 
 
 

Jugendwahl U18

 
Jugendwahl U18

Die Jugendwahl für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
www.jugendwahl-bw.de

 
 
 
 

© 2012 Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
www.lpb-bw.de