Foto: LMZ Baden-Württemberg

Die Ausschüsse - Werkstätten im Parlament

In den Ausschüssen werden die Beschlüsse des Plenums vorbereitet. Die Beratungsergebnisse gehen als Beschlussempfehlung an das Plenum. Die Ausschüsse sind der Ort für eine detaillierte Beratung durch die Experten der Fraktionen. Ein Ausschuss ist eine Art verkleinerter Landtag. Jede Fraktion entsendet ihrer Stärke entsprechend eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten, d. h. die Mehrheitsfraktionen verfügen auch in jedem Ausschuss über die Mehrheit.

Die Landtagsausschüsse befassen sich nur mit Angelegenheiten, die ihnen – in der Regel vom Plenum – im Einzelfall überwiesen worden sind. Zu ihrer Information können die Ausschüsse Anhörungen durchführen. Dabei können Sachverständige, Interessenvertreter oder Betroffene befragt werden. In den Ausschüssen liegt der Schwerpunkt auf der Sacharbeit. Hier treffen sich Sachverständige in einem  kleineren Kreis, um sich fraktionsübergreifend zu beraten. Bislang sind die Ausschusssitzungen wie auch die der Arbeitskreise der Fraktionen nicht öffentlich, vor allem um eine sachliche Auseinandersetzung zu erleichtern.

Die Ausschüsse sind so gegliedert, dass sie den einzelnen Ministerien der Landesregierung entsprechen. Derzeit gibt es zehn Ausschüsse im Landtag: Ständiger Ausschuss, Finanzausschuss, Wirtschaftsausschuss, Innenausschuss, Ausschuss für Schule, Jugend und Sport, Umweltausschuss, Sozialausschuss, Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft, Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie der Europausschuss. 

In allen Ausschüssen beträgt die Zahl der Mitglieder 18. Nur im Finanz- und Innenausschuss sind 20, im Petitionsausschuss sind 23 Abgeordnete vertreten. Darüber hinaus gibt es Ausschüsse und Gremien mit besonderen Aufgaben, wie z. B. die Untersuchungsausschüsse oder das sogenannte Notparlament. In wichtigen Sachfragen kann der Landtag außerdem eine Enquetekommission einberufen und sich von ihr beraten lassen.

So schloss beispielsweise 2006 die Enquetekommission „Demographischer Wandel“ ihre Arbeit mit einem Bericht ab. 2009 setzte der Landtag die Enquete-Kommission "Fit fürs Leben" ein.    Neben den Fachausschüssen gibt es den Petitionsausschuss, in dem die Entscheidungen des Plenums über Petitionen vorbereitet werden. 

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Der Petitionsausschuss - die "Notrufsäule" für Bürgerinnen und Bürger

Der Petitionsausschuss hat die Aufgabe sich mit Eingaben von Bürgern zu befassen, die sich durch eine Landesbehörde ungerecht behandelt fühlen.
Der Petitionsausschuss überprüft - im Unterschied zu den Gerichten - nicht nur die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Entscheidung, sondern auch deren Zweckmäßigkeit. So kommt es, dass im Durchschnitt jede fünfte Petition ganz oder teilweise erfolgreich ist.

Um den Sachverhalt aufklären zu können, hat der Petitionsausschuss besondere gesetzliche Befugnisse, wie etwa das Recht auf Aktenvorlage, auf Auskunft und Zutritt zu den Behörden des Landes. Zu jeder Eingabe holt der Ausschuss eine schriftliche Stellungnahme der Regierung ein. Am Ende schließt der Ausschuss die Eingabe des Bürgers mit einem Antrag ab, über den dann das Plenum befindet.

An den Petitionsausschuss kann sich jeder wenden: Wohnort, Staatsangehörigkeit und Alter sind egal. Auch Petitionen zugunsten Dritter sind möglich. Schwerpunkte der Eingaben sind die Themen Ausländerrecht, Steuer- oder Sozialhilfeprobleme und Baugenehmigungen. 

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